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   OLG Naumburg, 29.10.2001 - 1 Verg 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13494
OLG Naumburg, 29.10.2001 - 1 Verg 11/01 (https://dejure.org/2001,13494)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.10.2001 - 1 Verg 11/01 (https://dejure.org/2001,13494)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 1 Verg 11/01 (https://dejure.org/2001,13494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Missverständliche Leistungsbeschreibung und unverzügliche Rügepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 478/07

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Schadensersatzanspruch eines Bieters nach der

    Im Rahmen der Wertungsentscheidung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A kommt es nicht darauf an, ob die Vergabestelle eine "objektiv" richtige Entscheidung getroffen hat, sondern darauf, welches Angebot im Rahmen des ihr eröffneten Beurteilungsspielraums als das annehmbarste erscheint (OLG Naumburg 29.10.2001, 1 Verg 11/01).

    Gegen die Auffassung der Beklagten spricht auch die Anlegung des Leistungsverzeichnisses, das als Teil eines (noch abzuschließenden) Vertrages der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zugänglich ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2001, 1 Verg 11/01, zitiert nach juris).

  • OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13

    Medialeistungen - Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren nach Ausschreibung für

    Lassen sich Zweifel über die Identität des Bieters nicht im Wege der Auslegung klären - was vorliegend allerdings möglich war - wird vertreten, dass auch darüber eine Aufklärung im Rahmen von § 18 S. 1 VOL/A EG zulässig sei (vgl. Kulartz in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 2. Aufl., § 18 EG Rn. 7; a.A. BayObLG, 20.08.2001, 1 Verg 11/01, Tz. 20, zitiert nach juris, wonach nach Angebotseröffnung gegebene Erklärungen die Identität des Bieters, die in jedem Fall wesentlicher Bestandteil sei, nicht mehr ändern oder erstmalig festlegen können).
  • VK Niedersachsen, 26.01.2005 - 203-VgK-56/04

    Vergabeverfahren über Anlagen der Gebäudeautomation in einem Krankenhaus;

    Kommt der Bieter dieser Pflicht nicht nach, führt dies dazu, dass der Bieter die unterbliebene Sachaufklärung gegen sich gelten lassen muss (vgl. Heiermann, a.a.O., A § 17, Rn. 40; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.10.2001, Az.: 1 Verg 11/01 , VK Sachsen, Beschluss v. 17.07.2002 - Az.: 1/SVK/069-02).
  • VK Bund, 09.02.2005 - VK 2-12/05

    Gebäude- und Glasreinigung

    Sie hatte bei Zweifeln an der Vollständigkeit der Dateien gem. § 17 Nr. 6 Abs. 1 VOL/A die Pflicht, bei der Ag nachzufragen, was mit der Bezeichnung "Räume und Außenglasreinigung" gemeint war (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Oktober 2001, 1 Verg 11/01).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2004 - 2 VK 13/04

    Ausschluss von Unterkostenangeboten

    Kommt der Bieter dieser Pflicht nicht nach, so führt dies dazu, dass der Bieter die unterbliebene Sachaufklärung gegen sich gelten lassen muss: Er ist mit seinem Angebot so zu werten, wie es bei der Submission vorlag (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2001, Az.: 1 Verg 11/01, VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2002, Az.: 1/SVK/069-02).
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